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FAQ

Bitte wende dich unter info@stonebreak-festival.de an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest. Alles weitere Wichtige ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. 

Im Jahr 2018 war das Stonebreak Festival eine Geburtstagsfeier von fünf guten Freunden. 2022 haben wir das ganze im privaten Rahmen wiederholt. Im Jahr 2023 und 2024 haben wir uns dazu entschieden, das STONEBREAK FESTIVAL als eine öffentliche Veranstaltung zu organisieren. DA wir jedoch viel Wert auf eine familiäre Stimmung legen, veranstalten wir es wieder als private Veranstaltung und Mitglieder und deren Freunde und Familie-Fest.


Das Festival findet von Donnerstag, den 19.06. bis in die Samstagnacht, den 21.06. statt. 


Am Donnerstag könnt ihr gerne ab ca. 15 Uhr anreisen und eure Zelte aufbauen.  Auch könnt ihr natürlich gerne bis zum Sonntagmorgen auf dem Festivalgelände übernachten, weiteres Programm für Sonntag ist keines geplant.


Da es eine private Veranstaltung / Feier des Vereins ist gibt es keine Tickets zu kaufen. Ihr könnt aber eine Spende für unseren gemeinnützigen Zweck geben, entweder vor Ort oder online per PayPal. Damit wir das Festival kostendeckend und ohne Verlust veranstalten können, schlagen wir für alle Interessierten und Mitglieder einen Unkostenbeitrag von 50 EUR vor. 



Euren Anteil um euch an den Kosten zu beteiligen, könnt ihr hier tun oder bar auf der Vereinsveranstaltung. 


Ja. Es gibt mehrere Dixie-Toiletten und eine Waschstation auf dem Gelände des STONEBREAK FESTIVAL 2025. Leider können wir euch keine Duschmöglichkeiten anbieten, da wir aufgrund der fehlenden Wasserinfrastruktur über kein fließendes Wasser verfügen. Wir können euch aber versprechen, dass auf Hygiene ein sehr hoher Wert gelegt wird. Und wir euch das bestmögliche Festivalerlebnis, auch abseits der Bühne ermöglichen möchten. 


Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) 


Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open Air Veranstaltung. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.


Ja, es wird wieder lecker vegane, vegetarische Speisen, sowie Bratwürste geben, der Erlöst kommt 100 % den gemeinbützigen Zwecken des Vereins zu gut.e . Aber wie auf Festivals üblich, bringt gerne auch eure mitgebrachten Gaskocher, Dosenravioli etc. mit.


Es wird gekühltes Bier der Brauerei Sonne aus Bischberg,  Softdrinks (z. B. Club Mate, Spezi, Limo), Weinschorle und auch Wasser angeboten. 


Bitte beachtet, dass offene Feuer aus Brandschutzgründen nicht gestattet sind. Im Juni und Juli haben wir in der Region Steigerwald und Bayern, vermehrt Waldbrandgefahr Stufe 4 von 5. Nicht nur deshalb, sondern auch zum Schutz aller Gäste, bitten wir euch, eure Holzkohlegrills zu Hause zu lassen. Ihr könnt gerne euren Gaskocher mitbringen. Und außerdem bieten wir in diesem Jahr leckere Speisen vom Grill an. 


Sehr gut. Die Planung ist im vollen Gange. Wir sind im engen Kontakt mit den DJs, Bands, Künstler*innen und allen weiteren Dienstleistern / Helfern, die für die Realisierung des Festivals vonnöten sind. 


Ja, all Campers are heartly welcome! Bitte die AGB lesen, für ausführlichere Infos. 


Ja und Ja. Für euren Camper oder Wohnwagen ist platz. Ihr könnt euch bei uns melden, wenn ihr mehr Informationen zum Gelände etc. haben wollt. Es fällt auch keine zusätzliche Gebühr für euren Camper oder Wohnwagen ab. Das ist mit im Camping-Ticket dabei. Wir bitten euch jedoch, sparsam mit Abwasser etc. umzugehen, da wir für Wohnwägen und Camper keine Abwasserstelle haben! Auch das Einfahren mit einem Camper oder Wohnmobil nach Festivalbeginn am Freitagnachmittag sorgt für Aufwand bei den Veranstaltern. Wir bitten euch deshalb rechtzeitig am Donnerstag oder Freitagvormittag anzureisen. 


Das Festival finanziert sich durch die Beteiligung der Teilnehmenden an den Kosten der Veranstaltung und der Vorfinanzierung aus privaten Mitteln der Hauptveranstalter und des Vereins. Mit eurer Zusage zur Veranstaltung, können wir unsere Vereinsfeier besser planen. 


Hierfür haben wir verschiedene Situationen durchgerechnet (Stand der Rechnung aus dem Jahr 2022): 


Worst-Case: 

120 zahlende Gäste (80  x 30 EUR + 40 Menschen x 17,50 EUR) = Beteiligungen 3.100 EUR - Kosten 5.100 EUR = 2.000 EUR MINUS


Optimistisch / realistisch: 

210 zahlende Gäste (160 x 30 EUR + 50 x 17,50) = Beteiligungen 5.675 EUR - Kosten 5.100 EUR = 557 EUR PLUS 


Realistischer Case: 

185 zahlende Gäste (120 x 30 EUR + 65 x 17,50 EUR) = Beteiligungen 4.737 EUR - Kosten 5.100 EUR = 336 MINUS


Best-Case: 

250 zahlende Gäste (200 Menschen x 30 EUR + 50 x 17,50) = Beteiligungen 6.875 EUR - Kosten 5.100 EUR = 1.775,00 EUR PLUS 


Und jetzt müssen wir dazu sagen, dass bei den Kosten i.H.v. 5.100 EUR, mit denen wir hier gerechnet haben, nicht jeder Künstler vergütet wird, da es Künstler gibt, die auch keine Gage verlangen. Wir können auch nur das Festival in der Form veranstalten, weil es eben die Künstler gibt, die unser Vorhaben unterstützen und weil sie einfach Bock haben Musik zu machen. Und genau deshalb wollen wir (falls es einen Überschuss gibt) diesen, Überschuss an alle Künstler verteilen. 


Wir, die Veranstalter, also die Gründungsmitglieder des Vereins, finanzieren alle Fixkosten privat voraus und tragen somit auch das finanzielle Risiko, auch wenn rechtlich der Verein als juristische Person dazwischengeschaltet ist. Aktuell arbeiten wir daran, dass wir eine Kulturförderung erhalten. Die Daumen sind gedrückt! 


Das STONEBREAK FESTIVAL wird vom Verein Freundschaf(f)t Kultur e. V. geplant und veranstaltet. Bei dem Verein handelt es sich um einen nicht wirtschaftlich orientierten Verein für Kulturförderung. 


Nach dem Abzug aller Kosten hoffen wir, dass wir am Ende einen Überschuss verbuchen können und den Gewinn an alle mitwirkenden Künstler:innen, wie auch unseren Audio-Techniker, den wir auch gerne mehr supporten wollen, verteilen können.  


Das Ziel des Festivals ist es, die Kultur und die Menschen, die sich dafür starkmachen, zu unterstützen. Deshalb denken wir zwar wirtschaftlich orientiert, aber die Kohle soll bei den Künstlern und den Menschen, die Kultur fördern, ankommen. 


Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund sicherheitstechnischer Bedenken, insbesondere dem Wetter, gibt es keinen Anspruch auf Unkostenrückerstattung. 


Damit unser schönes Festival auch in Zukunft noch stattfinden kann, haltet euch doch bitte an unsere  allgemeinen Festival-Regeln: 

  • Die Mitnahme von Drogen, Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen, sowie Glasgegenstände, pyrotechnische Gegenstände und Fremdgetränken ist strengstens untersagt. 
  • Bitte lasst unseren Partnern ihr Material (z. B. Banner) und den Bands ihr Equipment. Entsorgt euren Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern. 
  • Parkt eure Autos auf den markierten Parkplätzen und nicht wild in der Gegend. 
  • Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist.
  • Wildcampen in der unmittelbaren Umgebung des Festivalgeländes ist nicht erlaubt. 
  • Wir bieten keinen Ersatz für verloren gegangene und beschädigte Armbänder (=Eintrittskarten) und nehmen auch keine Karten, die im Vorverkauf erstanden wurden, zurück. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art.
  • Bei Abbruch der Veranstaltung oder kurzfristigen Programmänderungen entstehen für die Besucher keine Ersatzansprüche. 
  • Wir behalten uns ausdrücklich  Programmänderungen vor. 
  • Bei Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher mit Film- und Fotoaufnahmen seiner Person einer Veröffentlichung dieser bereit. Die Rechte liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Alle weiteren wichtigen Informationen findet ihr in den AGB, Impressum oder der Datenschutzerklärung.


Das wichtigste zuerst: Flüssigkeit ist bei sommerlichen Temperaturen das Wichtigste! 


Jedoch sollte man hier besonders achten, welche Getränke man verzehrt. 


Aus der Vergangenheit haben wir schlechte Erfahrungen mit dem Konsum von Bier-Mischgetränken, insbesondere Radler gemacht. 


Ein paar Fakten, welche gegen einen Konsum von Radler sprechen: 


  • Es macht fett: Laut einer Empfehlung der WHO sollte man nicht mehr als 25 Gramm Zucker pro Tag zu sich zu nehmen. In einer großen Flasche des Bieres mit dem niedrigsten Zuckergehalt im Test steckten 14,5 Gramm Zucker, bei jenem mit dem höchsten 35,5 Gramm. Dabei ist es wichtig, zu wissen, dass ein Radler mit bis zu 225 Kalorien zu Buche schlagen kann.
  • Geschmack: Der ehrliche, fränkische, vollmundige Biergeschmack wird durch den erhöhten Anteil an Zitronensäure und Zucker verfälscht. 
  • Geringer Party-Effekt
  • erhöhter Gang zur Toilette
  • Der Bierschoff lehnt einen Konsum von Radlertrinken auch strikt ab und verweist hier auf  Psalm 4, 11 -13 aus der Bierbel: „Bier, der dich kennt, vertraut dir gerne, denn der sich auf dich verlässt, ist nie verlassen.“ 


Aus diesen und weiteren ethischen Gründen ist der Verzehr von Radler ab 12 Uhr auf dem Festivalgelände nicht mehr gestattet. 

 

Die Aufgabe der Radlerpolizei (Exekutive) ist die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regeln. Die Radler-Aufsichts-Behörde (RAB) ist durch eine Warnweste gekennzeichnet und ihr findet diese auf dem Festivalgelände.  

 

Die Radlerpolizei hat folgende Disziplinarstrafen zu verhängen, sobald eine verdächtige Person ein Radler nach 12 Uhr vertilgt. 

1. Vergehen - Gelbe Karte: Die Radlerpolizei hat das Radler umgehend zu vernichten und verordnet einen Straftrichter, der natürlich mit 0,5 Liter Bier oder Weinschorle gefüllt sein muss. Dieser Straftrichter wird vom Trichterbeauftragten vergeben. Das Bier ist von der Straftäter:in zu stellen.

2. Vergehen - Dunkelgelb: 1 Liter Straftrichter mit Bier oder Weinschorle

3. Vergehen - Rote Karte: Platzverweis vom Festivalgelände


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Wichtige Dateien zum Herunterladen:

Erziehungsbeauftragung (pdf)

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